1) Mitgliedsbeiträge sind regelmäßige finanzielle
Leistungen, die ein Mitglied auf Grund dieser
Bestimmung zu entrichten hat.
2.) Beiträge werden für die Mitgliedschaft
erhoben.
3.) Die Aufnahmegebühr beträgt zwei
Monatsbeiträge.
Ohne Zahlung der Aufnahmegebühr kann eine
Mitgliedschaft nicht begründet werden.
Der Beitrag beträgt monatlich für
Erwachsene.........................fünf Euro
Der ermäßigte Beitrag beträgt monatlich für
Kinder/Schüler / Studenten /Auszubildende /
Wehrdienstleistende
..................................................................................................drei
Euro (bitte reichen Sie hierzu einen Nachweis ein)
Der Beitrag für Arbeitslose /
Rentner.....................................ein
Euro (bitte reichen Sie hierzu einen Nachweis ein)
Passive Mitgliedschaft
...........................................................null
Euro (siehe Passive Mitgliedschaft)
4.)Die Mitgliedschaft endet – bei einer
natürlichen Person durch Austritt oder Tod. – bei
juristischen Personen durch Austritt oder Erlöschen
der juristischen Person. – bei Parteischädigendem
Verhalten durch Ausschluss. 5.)Der Mitgliedsbeitrag
wird jährlich oder monatlich unaufgefordert per
Überweisung an den Gesamtverband abzuführen.
FND
Commerzbank Neuss
IBAN:DE02 3008 0000 0115 0509 01
BIC DRESDEFF300
6.)Der Parteitag kann für Schüler, Studenten,
Auszubildende, Wehrdienstleistende,
Zivildienstleistende, Arbeitslose und sozial
Schwache einen ermäßigten Beitrag festsetzen. Bis
auf weiteres beträgt der ermäßigte monatliche
Beitrag ein beziehungsweise drei Euro.