|
-
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt -
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!
-
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang -
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!
-
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand -
Blüh` im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Autor: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874)
Zu den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers
mit seinem Staat/Land bzw. seiner Heimat gehören Symbole wie
Flaggen, Embleme und - nicht zuletzt - eine Hymne, die bei
feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen wird. Wie die Flagge der
Bundesrepublik Deutschland geht auch die Nationalhymne auf die Zeit
vor der Revolution von 1848 zurück: Der Text "Lied der Deutschen"
wurde am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland von
»August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zu einer
Melodie von
»Joseph Haydn verfaßt. Er bringt angesichts der damaligen
politischen Zersplitterung in Deutschland die Sehnsucht der
deutschen Bevölkerung nach einem geeinten deutschen Vaterland zum
Ausdruck.
Nachdem die Siegermächte des Ersten Weltkrieges im Jahre 1918 das
"Lied der Deutschen" (auch das "Deutschlandlied" genannt) verboten
hatten, erhob es der erste Reichspräsident der Weimarer Republik,
»Friedrich Ebert, am 11. August 1922 durch einen Erlass zur
offiziellen deutschen Nationalhymne. Bereits am 18. Februar 1919
hatte die Nationalversammlung in Weimar die Einführung der Farben
SCHWARZ, ROT und GOLD als deutsche Nationalfarben beschlossen.
Die erste Strophe des Deutschlandliedes wurde, vor
allem auch im Ausland, vielfach verkannt und missdeutet. Der als
Aufruf gemeinte Einleitungssatz dieser Strophe "Deutschland,
Deutschland über alles" konnte jedoch in der Zeit der politischen
Uneinigkeit, in der Hoffmann von Fallersleben lebte, nur als ein
Bekenntnis verstanden werden, für das noch nicht geschaffene einige
Deutsche Reich die besten Kräfte und Gefühle einzusetzen. Während
des Dritten Reiches unter
»Hitler wurde das Deutschlandlied als Hymne beibehalten, aber
gleichsam nur als "Vorstrophe" vor dem nationalsozialistischen
Kampflied "Die Fahne hoch" (»Horst-Wessel-Lied).
Fast immer wurde nur die erste Strophe des Deutschlandliedes
gesungen, die zweite und dritte Strophe blieben nahezu unbeachtet.
Damit wurde die Nationalhymne Ausdruck nationalistischer Anmaßung.
Daher blieb die Nationalhymne nach 1949 lange Zeit umstritten. Erst
im Jahre 1952 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem ersten
Bundespräsidenten,
»Theodor Heuss und dem ersten Bundeskanzler,
»Konrad Adenauer, das Hoffmann-Haydn'sche Lied wieder als
deutsche Nationalhymne anerkannt. Bei staatlichen Veranstaltungen
soll jedoch nur
»die dritte Strophe gesungen werden. Gerade ihr Text -
"Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" - hat
den Anspruch aller Deutschen auf Verwirklichung ihrer staatlichen
Einheit auch in den Jahrzehnten der Teilung wach gehalten. In ihrem
Briefwechsel von 1991 bestätigten Bundespräsident
»Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler
»Helmut Kohl diese Tradition des "Liedes der Deutschen" für das
vereinigte Deutschland: "Als ein Dokument deutscher Geschichte
bildet es in allen seinen Strophen eine Einheit ...
Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von
Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne
für das deutsche Volk."
Es ist nicht verboten, die erste und die zweite Strophe des
Hoffmann-Haydn'schen Liedes im privaten Kreis zu singen.
Im März 1990 befanden die Bundesverfassungsrichter, dass nur die
dritte Strophe "strafrechtlich geschützt" sei.
|
|